Bemerkung: Lehnsbrief für Martin Bormann Dankerode 1563: "Wir Hans Albrecht Graf und Herr zu Mansfeld und Edler Herr zu Heldrungen, Für uns, unseren Erben und Erbnehmern Hiermit öffentlich bekennen, daß wir Unseren lieben getreuen Merten Bormann, Schultheiß zu Danckeroda mit nachfolgenden Güthern, so Wolff Leisenbergk seliger von weilandt dem Wolgeborenen Herrn Grafen und Herrn zu Mansfeld seliger Gedächtnis, unserem lieben Vettern, erkaufft und bemelter Bormann nunmehr wegen seines nach des Weibes nach des Leisenbergs Absterben zum Theil ererbett, desgleichen von Peter Hunalt, Merten Trrinkaus und Michel Fischern kaufweis an sich bracht hat, Als ein Stück Wiesenwachs, das Hilkenschwende genannt, nämlich an dem Apfelbaum unter dem Hilkenschwende angehend bis in dem Stolbergischen Wasser hinab bis in die Wipper und an der Wipper hinauf, was die gibt und nimmt, bis an die Schnabels Wiesen ein Fleck stoßet bis an ein Apfelbaum allernächst unter dem Thangerodischen Steige, was da die Wipper auch gibt und nimmt. Die andern Flecke stoßen under dem Hilkenschwende hinauf bis an der stolbergeschen Leiche [Grenze] * oder Marke, was da das wolfbergische Wasser auch gibt und nimmt, halten in allem achtundzwanzig Acker [Flächenmaß etwas weniger als Morgen]. Solche Güter in allermassen unser Wolf Leisenberg von obgemeltenunseren Vettern selig, folgens von weyland demwohlgeborenen Grafen zu Manfeld seligen Gedächtnisses, unsere freundlichen lieben Brüder, und dem wohlgeborenen unserem freundlichem lieben Bruder Graf Hansgeorg und uns zu Lehen gehabt, genossen und gebraucht, gnädiglich beliehen haben, reichen und leihen auch ihrem Merten Bornmann, allen seinen Erben und Erbnehmern solches Stück Woesenwachs als ein recht Erb- und Zinsgut und in kraft des Briefs solche hinfürder von unseren Erben und Erbnehmern als Erbenzinsgut zu haben. Das zu genießen und zu gebrauchen, uns Zinsgut, Recht und Gewohnheit ist. Darum soll er uns und unseren Erben jährlich zu Erbzins einen Gulden guter Fürsten Münze in unser Amt Arnstein reichen und geben und den Lehen, so oft diese zu Fall kommen, richtig und getreulich Gefolge tun, Wir wollen auch sein und seiner Erben und Erbnehmer des alles uns obstehet bekenntlicher Lehnsherr sein, wenn und so oft es die Notdurft erfordert, sie dabei hüten und handhaben, treulich und recht schützen. - Zur Urkunde haben wir unser Siegel wissentlich an diesen Brief hängen lassen. der gegeben ist nach Christi Geburt im fünfzehn Hunderten acht und sechzigsten Jahr." - Zusammenfassung: Johann Albrecht Graf zu Mansfeld beleht den Dankeröder Schultheiß Martin Bormann mit Landbesitz, den dieser teils von seinem Schwiegervater, dem Schultheiß in Rotha Wolf Leisenberg, geerbt, teils von Peter Hunolt, Merten Trinkhaus und Michael Fischer gekauft hat. Dafür hat M. Bormann jährlich einen Gulden Erbenzins an das Amt Arnstein zu zahlen. Diese 28 Acker Land gehören zur Flur des Vorwerks Hilkenschwende zwischen der Wolfsberger Wipper und der Alten Wipper.