Bemerkung: In Böhmen wurde im 17. Jahrhundert im Allgemeinen zwischen Bauern, Chalupnern und Gärtnern unterschieden, wobei ein Bauer vier Chalupneranwesen oder acht Gärtnern entsprach. In einzelnen Herrschaften galten allerdings Gärtnergüter als größer als die von Chalupnern. Tagelöhner wurden in der Berni rula nicht erfasst.Vgl. an Literatur: Alena Pazderova: Gutsherrschaft und Untertanen in der Herrschaft Reichenau an der Knezna. Zur "Zweiten Leibeigenschaft" in Böhmen im 18. Jahrhundert, in: Markus Cerman/Robert Luft (Hrsg.): Untertanen, Herrschaft und Staat in Böhmen und im "Alten Reich". Sozialgeschichtliche Studien zur Frühen Neuzeit (Veröffentlichungen des Collegium Carolinum, Bd. 99), München 2005, S. 177-201, hier S. 180 Anm. 11.