Bemerkung: Tätigkeitsbereich:1563: Tumegl/Tomils (CH-7418, GR) (Bd. 3, S. 167) 1563: Lavin (CH-7543, GR) (Bd. 3, S. 516) 1563: Fardün (CH, GR?) (Bd. 5, S. 219) Zu den Verwandten zählen sicherlich die Brüder Caspar und Petrus "de Sermondo", die 1558 für die Klosterkirche Müstair eine Glocke gossen (CH-7537, GR). (Bd. 5, S. 338)
Bemerkung: Der Stadtrat von Lausanne beauftragt Franz Sermond aus Graubünden, wohnhaft in Martigny (Wallis), am 15. Januar 1563 mit dem Guss von Geschützen. Am 26. April werden er und sein Bruder Peter außerdem mit dem Guss von 100 Arkebusen beauftragt.
Bemerkung: Wird mit dem Unterhalt der Geschütze der Stadt Lausanne beauftragt und erhält dafür kostenlos das Bürgerrecht (Marcel Grandjean: Les monuments d'art et d'histoire du canton de Vaud, Bd. 3, S. 91, Anm. 5: "Sermont fut mãeme chargé de 1565 à 1568 d'entretenir l'artillerie de la ville et reçu bourgeois gratis").
Bemerkung: Gießt zwei Glocken, darunter die "Marie-Madeleine", die größte Glocke der Kathedrale in Lausanne mit einem Gewicht von mehr als 5 Tonnen.Aus Brun, Schweizerisches Künstler-Lexikon: der Rat der Stadt Bern erteilt ihm die Erlaubnis, im Januar in Lausanne zwei Glocken zu gießen, er soll aber möglichst schnell wieder zu Hause sein (im Oktober gießt er die Mittagsglocke in Bern).
Veröffentlichung: Tiroler Volkskultur 39 (1987), Nr. 7-8
Bemerkung: Tätigkeitsräume, gießt Glocken für die folgenden Orte:Erlach (CH-3235, BE), Diesbach (CH-8777, GL), Jegenstorf, (CH-3303, BE), St. Stephan (CH-3772, BE) 1570: Escholzmatt (CH-6182, LU) 1571: Buttisholz (CH-6018, LU) Wolhusen (CH-6110, LU) 1573: führt Rotmetall und Kupfer aus Colmar (F-68000) nach Bern ein 1574: Nidwalden bittet um die Erlaubnis für Franz Sermond, eine Glocke für Stans zu gießen (CH-6370, NW) 1574: Morter, Gericht Schlanders, Südtirol; Honorar 237 fl., davon ein Teil erst nach einem Jahr und dann mit Zinsen zahlbar; Glocke existiert noch 1574: Kortsch, Südtirol; für Gewährleistung zunächst stehen bleibendes Honorar 55 fl. 1574: Schlanders, Südtirol; drei Glocken; für Gewährleistung zunächst stehen bleibendes Honorar 50 fl.; eine davon in der Pfarrkirche in Schlanders existiert noch 1575: Juni 27: Rat erlaubt ihm, seine Kunst einige Zeit außerhalb der Stadt auszuüben 1576: Brienz (welches, das in Bern?), Schüpfheim (CH-6170, LU), Emmenegg (wo?) 1577: Neuenstadt (wo?); liefert zwei Hähne für den Münsterturm in Bern 1578: Dezember 3: Rat beauftragt ihn, eine Glocke für Amsoldingen (CH-3633, BE) zu gießen 1579: Juni 29: Rat erlaubt ihm, eine Glocke für die Stadt Romont (welche, die in Bern?) zu gießen; außerdem Burgdorf (CH-3400, BE) 1581: Luthern (CH-6156, LU); nennt sich auf dieser Glocke angeblich zu Uri und Altdorf 1582: Bürglen (welches, das in Uri?), Erstfeld (CH-6472, UR), Schattdorf (CH-6467, UR); Dezember 9 und 21: Beschlüsse des Berner Stadtrats im Zusammenhang mit dem Auftrag an Sermond, die Mittagsglocke des Berner Münsters zu gießen 1583: Lausanne (CH-1003, VD), darf dort im Januar zwei Glocken gießen, soll aber möglichst schnell wieder zu Hause sein; Oktober 17: Guss der Mittagsglocke (von den 180 Zentnern Material schenkt er 50 Zentner dazu); Guggisberg (CH-3158, BE), Cossonay (CH-1304, VD) 1584: Sursee (CH-6210, LU), Triengen (CH-6234) 1586: Altishofen (CH-6246, LU)
Bemerkung: 1586 (datiert Juni 29, eingetragen ins Testamentenbuch offenbar später, vielleicht nach Inkraftsetzung des Testaments) verfasst Franz Sermond ein Testament, aus Anlass einer beabsichtigten Reise "in die Heimat". Er hat keine Kinder. Seine Ehefrau Ursula Mattstetter soll das als Eigentum bekommen, was ihr laut des Ehevertrages zusteht. Sein "Diener" Abraham Zender, ebenfalls Glockengießer, soll sein Werkzeug bekommen, wobei er nur für die Hälfte dieses Werkzeugs eine angemessene Summe an die Stadt zahlen soll und den übrigen Teil geschenkt bekommen soll. Das gesamte in Stadt und Landschaft Bern sowie in der Eidgenossenschaft liegende Vermögen aller Art (keine Details) soll seine Frau bis zu ihrem Tod, unabhängig davon, ob sie noch einmal heiratet oder nicht, als Nutznießerin ("schlyssere") inne haben. Sollte sie noch einmal heiraten, muss ihr Ehemann Bürgen stellen dafür, dass das Vermögen nicht nachlässig verschwendet wird. Das komplette Vermögen soll sofort inventarisiert werden, ein Exemplar des Inventars bei der Ehefrau und eines beim Rat hinterlegt werden. Nach ihrem Tod soll das Vermögen an die Stadt Bern fallen. über das außerhalb der Eidgenossenschaft in seiner Heimat liegende Vermögen will Franz Sermond jetzt noch keine Regelung treffen.Am 24. Juni 1588, wohl kurz nach seinem Tod, schreibt der Berner Stadtrat an den Stadtrat von Chur (wohl als das führende Gremium der Drei Bünde?), zur Weitergabe an Franz' Vetter Simon Sermond in Bormio, dass dieser nur Anspruch auf die innerhalb der Drei Bünde gelegenen Güter erheben könne. - Gnadenhalber gibt der Rat aber diesem Simon Sermond sowie einem Bartholomäus Venostaz 60 Pistoletkronen für ihre Unkosten und zwei goldene Pitschierringe, aus denen allerdings die Wappensteine entfernt worden waren. 1603 unterstützen die Drei Bünde die Bitte wohl des gleichen Bartholomäus Venosta, wohnhaft in Bormio, an die Stadt Bern um Auszahlung eines Teils des Nachlasses des Glockengießers Franz Sermond. Das Antwortschreiben der Stadt Bern erwähnt die hinterlassene Ehefrau und behauptet im übrigen, Venosta habe zwar keinen Anspruch, in Anerkennung der Bitte der Drei Bünde etc. werde man ihm aber 50 Kronen auszahlen lassen.
Bemerkung: Leiht der Stadt Bern eine bedeutende Summe, für die 5 Goldsonnenkronen, 25 Pistoletkronen und 20 Münzkronen pro Jahr Zinsen gezahlt werden müssen.