Bemerkung: Offenbar ist es nicht so, dass Johann Christoph das Haus übernommen hat, weil er der älteste noch am Ort gebliebene Sohn ist. Die beiden älteren sind weggegangen, weil sie das Haus wahrscheinlich ohnehin nicht bekommen hätten. Bis April 1787 galt im Allgemeinen, mindestens gewohnheitsrechtlich, in Böhmen die Ultimogenitur, erst zu diesem Zeitpunkt wurde gesetzlich die Primogenitur festgelegt, die dann aber auch noch einige Jahrzehnte brauchte, sich durchzusetzen. - Daraus ist wohl auch zu schließen, dass der jüngste Sohn Franz die Kindheit nicht überlebt hat.Vgl. die Literatur: Markus Cerman: Untertanen, Herrschaft und Staat in der frühen Neuzeit. Ansatzpunkte einer Diskussion, in: ders./Robert Luft (Hrsg.): Untertanen, Herrschaft und Staat in Böhmen und im "Alten Reich". Sozialgeschichtliche Studien zur Frühen Neuzeit (Veröffentlichungen des Collegium Carolinum, Bd. 99), München 2005, S. 1-27, hier S. 18 Alice Velkova: Staatliches Eingreifen in die Beziehungen zwischen Gutsherrschaft und Untertanen. Zu Erbrecht und ländlicher Familienstruktur in Westböhmen an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert, in: Markus Cerman/Robert Luft (Hrsg.): Untertanen, Herrschaft und Staat in Böhmen und im "Alten Reich". Sozialgeschichtliche Studien zur Frühen Neuzeit (Veröffentlichungen des Collegium Carolinum, Bd. 99), München 2005, S. 153-175, hier S. 155.