Bemerkung: Unter den Zeugen auf Seiten des Bräutigams: der Pfarrer; auf Seiten der Braut: Herr Gottfried Voigt, damaliger Richter; Herr Diakon Johann Petri. Es fällt auf, dass der Eintrag mehrmals von "damaligen" Amtsträgern spricht, so als ob der Eintrag selbst erst später vorgenommen wäre. Es kann sich aber genausogut nur um eine leichte Sprachverwirrung handeln.